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Schon mal ein Gesetz gekippt?
von Carolin Scholz

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In Deutschland gilt als Deutscher, wer einen deutschen Pass besitzt – und damit alle Pflichten und Rechte eines deutschen Staatsbürgers. Zum Beispiel das Recht, sich als Kandidat bei Kommunalwahlen aufstellen zu lassen. Dass dieses jedoch nicht immer eingehalten wird, zeigt der Fall Onur Yamac.
In Deutschland geboren und aufgewachsen, erlangte er 2006 mit 25 Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft. Für seine Kandidatur als Ratsherr der SPD für die Kommunalwahlen in Niedersachsen in Oldenburg am 10. September 2006, wo er seit 2002 Sozialwissenschaften studierte, allerdings zu spät. Denn bis vor zwei Jahren beinhaltete die niedersächsische Gemeindeordnung Paragraph 35 einen Absatz, der besagte, dass zum Ratsherr nur derjenige wählbar wäre, wer schon mindestens seit einem Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft im Sinne des Grundgesetzes besäße. Dass dieser Satz nicht nur grundgesetzwidrig war, sondern auch nicht der EU-Verfassung entsprach, nach der EU-Bürger EU-weit an Kommunalwahlen teilnehmen können, schien bis auf Onur Yamac keinem aufgefallen zu sein.
Leicht war es trotzdem nicht, dieses Gesetz zu ändern. Nachdem ihm dieser Teil des niedersächsischen Gemeindegesetzes am Tage seiner Einbürgerung bekannt geworden war, folgten Wochen in denen er sich Sätze wie “Der Onur kann nicht an der Wahl teilnehmen, weil er Türke ist” anhören durfte. Und das, obwohl er nun offiziell eingebürgert war.
Innerhalb der Oldenburger SPD fand er jedoch Rückhalt.
Nachdem er von dieser Regelung erfuhr, wollte er seine Kandidatur noch am gleichen Abend zurückziehen.
„Im ersten Moment will man den Leuten ja keine unnötigen Scherereien machen, also wollte ich mich streichen lassen. Dann hat aber der Vorstand von meinem Ortsverein vorgeschlagen, dass ich mich erst noch mal informieren soll, ehe ich das mache.“
Zum Glück ließ Onur Yamac sich nicht streichen, sondern stolperte über eben jenen Paragraphen im niedersächsischem Gemeindegesetz, der eine Differenzierung vornahm, die so eigentlich nie hätte existieren dürfen.
Onur Yamac, der übrigens aus dem Rheinland stammt, handelte getreu dem Motto “Loss dir nix jefalle” und verabredete 14 Tage später ein Treffen mit dem zuständigen Wahlleiter der SPD.
„Mir bot sich dann bei diesem Termin ein Trauerspiel: Mir gegenüber saß jetzt ein Wahlleiter, der es vehement abstritt, dass ich überhaupt an der Wahl teilnehmen dürfe. Auch auf meine Einwände mit dem Grundgesetz hin. Meinem Eindruck nach wollte der mich schlichtweg loswerden.“
Mit so inkonsistenten und fadenscheinigen Argumenten ließ sich Onur Yamac, der zusätzlich zu Sozialwissenschaften Jura im Nebenfach studiert hatte, jedoch nicht abwimmeln. Am selben Abend begann er Briefe und Emails an die EU, örtliche Abgeordnete, Bundespolitiker und andere Organisationen, von denen er sich Hilfe erhoffte, zu schreiben und ihnen seine Situation zu schildern. Unterstützt wurde er von einigen Freunden, die Briefe und Faxe an die Stadtverwaltung schickten und gegen dieses Gesetz protestierten. Bei seinen Recherchen fiel Onur unter anderem auch auf, dass er in jedem Bundesland Deutschlands hätte kandidieren dürfen, nur nicht in Niedersachen.
Weil sich Onur Yamac auch von der juristischen Seite sicher war, dass dieses Gesetz so nicht existieren dürfte, zog er seine Initiative bis zum Ende durch – und erreichte so die richtigen Menschen.
Denn am Ende setzte sich die damalige Landtagsabgeordnete Heike Bockmann für ihn ein, die in sehr kurzer Zeit eine Abstimmung über jenes Gesetz im niedersächsischen Landtag initiierte. Einstimmig wurde eine Gesetzesänderung beschlossen und Onur Yamac durfte völlig legal an den Kommunalwahlen teilnehmen und zum Ratsherr gewählt werden.
Heute, nachdem er mit seiner Initiative Erfolg hatte, sagt keiner mehr was.
Warum dieses Gesetz überhaupt solange existieren konnte bleibt ein Rätsel – über mögliche Gründe kann man nur spekulieren. Vielleicht war Onur Yamac der erste, auf den dieses Gesetz zutraf. Vielleicht war es für andere auch einfach nur zu mühselig und nicht lohnenswert, zu versuchen, eine Gesetzesänderung zu erwirken.
Das Wichtige an Onur Yamacs Fall ist, dass er gezeigt hat, dass man einen Einfluss auf Gesetze haben, und sie notfalls sogar kippen kann. Wenn man nur bereit ist, sich dafür einzusetzen.

Dieser Artikel erschien mit Ausgabe 04/2008.