Start || Redaktion || Mitmachen || Anzeigen || Termine || Freunde || Impressum || Kontakt
 
Das unerwünschte Leben
von Lilith Bergmann

Ich bin generell gegen den Schwangerschafstabbruch,
weil man dadurch Leben
tötet.“, sagt Merle, 16 Jahre. Ihre
Freundin Frederike ist der gleichen Ansicht. Sie
meint, jeder Mensch hätte ein Recht auf Leben
und beurteilt die gesetzliche Lage in Deutschland
als zu locker: „Je länger die Frist bis zu einem
Schwangerschaftsabbruch, desto größer ist auch
das Leid des Kindes.“ Das das aber nicht jeder so
sieht, bestätigt der 18-jährige Max*: „Nach den
zur Zeit gültigen Auflagen in Deutschland bin ich
für die Abtreibung.“
Mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz von
1995 wurde in Deutschland eine neue einheitliche
Regelung bezüglich
der Abtreibung hergestellt.
Diese Gesetze gelten noch
heute und sind im Strafgesetzbuch
verankert. Danach
hat jede Frau die Möglichkeit
ihre Schwangerschaft
abzubrechen, wenn sie sich nach gesetzlichen
Vorgaben beraten lässt und dies durch eine anerkannte
Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
bescheinigt ist. Ebenfalls bei Lebensgefahr
für die Schwangere (medizinische Indikation),
oder bei einer Schwangerschaft durch eine Sexualstraftat
(kriminologische Indikation), erlaubt.
Im Jahr 2006 wurden in Deutschland laut Statistischem
Bundesamt von insgesamt 119.710 Abtreibungen,
116.636 auf Grund von Beratungsregelungen
durchgeführt, das entspricht über
97 Prozent. „Ich kann mir nicht vorstellen einmal
abzutreiben. Aber ich weiß nicht, wie ich entscheiden
würde, wenn ich durch eine Vergewaltigung
schwanger werden würde“, so Frederike.
Natürlich ist es unmöglich, sich in eine solche
Lage zu versetzen. Auch Max kann sich eine Abtreibung
seiner Freundin nur unter bestimmten
Umständen vorstellen: „Jetzt zum Beispiel wäre
ich für eine Abtreibung,
wenn meine Freundin
schwanger wird. Mit
dreißig wahrscheinlich
nicht mehr.“
In den Ländern, wo Abtreibung ausschließlich
durch eine medizinische oder kriminologische
Indikation möglich ist, zum Beispiel in Polen, ist
die illegale Abtreibung ein großes Problem. Die
Frauen treiben oft unter unhygienischen Verhältnissen selbst ab oder lassen eine Abtreibung im
Nachbarland mit liberalerem Abtreibungsrecht,
wie etwa in den Niederlanden, durchführen.
Um einen Schwangerschaftsabbruch
herbeizuführen,
gibt es verschiedene
Methoden. Die für die
Schwangere schonendste
und in Deutschland gebräuchlichste Technik ist
die Absaugung, sie kann bis zur 12. Schwangerschaftswoche
durchgeführt werden. Beim
Eingriff wird der Gebärmutterhals erweitert und
anschließend die Frucht abgesaugt, wodurch sie
in Stücke zerrissen wird. Beim medikamentösen
Schwangerschaftsabbruch
durch die Abtreibungspille,
welche nur bis zum Ende
der 7. Schwangerschaftswoche
möglich ist, bildet
sich die Gebärmutter zurück
und der Embryo erstickt.
Wehenauslösende Mittel bewirken anschließend
eine Totgeburt. Soll die Schwangerschaft nach
der 12. Woche abgebrochen werden, zum Beispiel
auf Grund von Fehlbildung des Embryos,
muss durch Wehenmittel eine künstliche Fehlgeburt
eingeleitet werden. Da das Kind diese Geburt
überleben kann, muss es vorher durch eine
Injektion getötet werden.
Schließlich bleibt eine Abtreibung die Entscheidung
der Mutter. Ich kann diese Entscheidung
aber nur akzeptieren, wenn sie mir sinnvoll erscheinend
begründet ist. Wird das Beratungsgespräch
ernst genommen, sollte die Frau über
mögliche Risiken, Folgen und Alternativen zur
Abtreibung informiert sein und sich über ethische
Fragen Gedanken gemacht haben. Denn Frauen
glauben oft nach einer Abtreibung, sich falsch
entschieden zu haben. Die möglichen psychischen
Schäden, wie etwa Angst- und Schuldgefühle,
Depressionen
und Störungen in den
mitmenschlichen Beziehungen
sind nicht
zu vernachlässigen.
Siebzig Prozent der Paare trennen sich nach
einem Schwangerschaftsabbruch innerhalb eines
Jahres. Bei der ethischen Beurteilung der Abtreibung
spielt auch der religiöse Aspekt eine große
Rolle. Die offizielle katholische Lehrmeinung,
vertreten durch den Papst, hält Abtreibung für
Mord. Der Embryo gilt demnach als uns gleichwertiger
Mensch. Max kritisiert diese Haltung:
die katholische Kirche solle den Frauen nicht
vorschreiben, wie sie sich zu verhalten haben.
„Abtreibung ist eine persönliche Entscheidung,
die auch religiös nicht beeinflusst werden sollte.“
Abtreibungsbefürworter meinen, das Kind sei
nicht mit einem Menschen gleich zu setzen, da
es noch nicht selbstständig lebensfähig und von
der Mutter abhängig ist.
Viele halten Schwangerschaftsabbruch dennoch
für eine kriminelle Tat und sprechen der Frau das
Recht über Leben und Tod ihres Kindes zu entscheiden
ab. Schließlich sei das Leben des Menschen
sein höchstes
Rechtsgut und die
Würde eines Menschen
unabhängig
von seiner Größe.
Als mögliche Alternative für ungewollt Schwangere
wird eine Freigabe zur Adoption oder die
Übernahme des Kindes von einer Pflegefamilie
vorgeschlagen. Für Abtreibungsbefürworter hat
die Selbstbestimmung der Frau oberste Priorität.
Die Frau habe ein Recht auf Bildung und
Erwerbsfähigkeit in Schule, Studium und Beruf.
Wenn sie Karriere machen möchte, könne sie
das Kind nicht bekommen.
Letzen Endes muss jeder selbst entscheiden, ob
für ihn das Recht der Frau oder das Recht des ungeborenen
Lebens von größerer Bedeutung ist.
Man sollte aber vorsichtig sein Urteile zu fällen,
wenn man selbst noch nie in einer Situation war,
in der einem diese Entscheidung abgefordert
wurde. Merle sagt, sie akzeptiere, dass andere
Frauen abtreiben. Gut findet sie es dafür noch
lange nicht.
*Name von der Redaktion geändert